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Kapitalanlagerecht

 

Beispiele für unsere Tätigkeiten im Bereich des Kapitalanlagerechts

Abwehr aufdringlicher Vermittler per Fragenkatalog; Fondsanlagen (offen, geschlossen): Haftungsfragen; Grauer Kapitalmarkt: Aufdeckung krimineller Machenschaften, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen; Haustürsituation: Voraussetzungen für den Widerruf; Immobilieninvestment: Vertragsgestaltung und Haftungsfragen; Kapitalanlagen: Beratung über rechtliche Kostruktion, Risiken und Absicherung; Prospekthaftung: Fehler bzw. Unvollständigkeit des Prospekts (z.B. Bilanzen, Kalkulationen, Werturteile und Prognosen, Haftungsverhältnisse, personelle Verflechtungen, Höhe der zu zahlenden Vertriebsprovisionen etc.), Haftungsvoraussetzungen; Schrottimmobilienfälle: Voraussetzungen für die Bankhaftung, Verkäuferhaftung und Vermittlerhaftung; Unternehmensbeteiligung: Rückabwicklung, Anlegerschutz (z.B. bei Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft); Vermittlerhaftung aus der Abschlusssituation; Vermögensverwaltung: Haftungsfragen, Vertragsgestaltung, Pflichten der Verwalter  etc.; Verjährung: Fristen innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss immer prüfen lassen! Vertragsgestaltung: Gesellschaftsverträge, Beitrittserklärungen, Haftungsfreizeichnung etc.; Wertpapiere: Beratung über rechtliche Kostruktion, Vor- und Nachteile etc.
 

Rasante Entwicklung des Kapitalanlagenrechts

Wenige andere Rechtsgebiete haben seit Mitte der 90er Jahre so rasant an Komplexität gewonnen, wie das Kapitalanlagenrecht. Das liegt zum einen daran, dass die Zahl der Anlageprodukte in den letzten 10 Jahren rasant gestiegen ist. Außerdem werden heute auch Privatanlegern Produkte angeboten, welche eigentlich nur für professionelle und vor allem risikobereite Anleger geeignet sind.

Jedenfalls nutzen immer mehr unseriöse Initiatoren gezielt den durch den Staat nicht regulierten sog. grauen Kapitalmarkt, um für die Verwirklichung angeblich zukunftsträchtiger Geschäftsmodelle mit privaten Anlegergeldern zu versorgen, für die sie eine Bankfinanzierung nie erhalten hätten. Die in den bunten Hochglanzprospekten gemachten Aussagen sind jedoch zumeist entweder unvollständig oder unrichtig, was eine Haftung der Initiatoren oder der hinter den Gesellschaften stehenden Personen begründet.

Die Anlageform der sog. atypisch stillen Beteiligung ist dabei besonders tückisch, denn es wird vor dem Abschluss meist verschwiegen, dass sich hinter der als risikolos bezeichneten Kapitalanlageform mit Steuerspareffekt, welche sich angeblich auch zur Altersvorsorge eignen soll, tatsächlich eine Unternehmensteilhaberschaft mit vollem unternehmerischem Risiko verbirgt, d.h. auch der Totalverlust des Anlagebetrages ist nicht ausgeschlossen.

Prominente Beispiele für Insolvenzen und Zusammenbrüche

Die Anleger und die Öffentlichkeit wurden insbesondere durch die großen Insolvenzen bzw. Zusammenbrüche (z.B. Atlas – Fonds, Frankonia (jetzt: Deloton), DG – Fonds, Göttinger Gruppe: Securenta AG, Phönix Kapitaldienst GmbH, Privatbank Reithinger, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG, VIP – Medienfonds etc.) endgültig auf den Boden der Tatsachen geholt, denn es werden durch kriminelle Machenschaften und Managementfehler jedes Jahr viele Milliarden € vernichtet:

Wenn auch Sie eine Kapitalanlage bei einer Gesellschaft gezeichnet haben, die sich auf der hier hinterlegten Liste wiederfindet, dann sollten Sie ihre Ansprüche von Spezialisten im Einzelfall prüfen und im Zweifel umgehend geltend machen lassen, denn es liegen uns konkrete Hinweise vor, dass es bei der Anlagegesellschaft oder den Investitionsobjekten zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.

Wenn Sie eine Prüfung Ihrer (Schadensersatz-) Ansprüche durch die Kanzlei Antropius wüschen, fordern Sie bitte unter der Rubrik "Kontakt" unverbindlich einen unserer nach den Kriterien der Rechtssprechung entworfenen Fragebögen an (1. Beteiligungen, 2. Fonds, 3. Schrottimmobilien)
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