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 Rechtsgebiete


 § Bankrecht 

Bearbeitet werden sämtliche juristischen Fragestellungen, die sich aus der Rechtsbeziehung zu einer Bank ergeben können.
Besonders aktuell: Haftungsansprüche gegen die Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. im Zusammenhang mit den sog. Schrottimmobilien, Kreditablösung und Umfinanzierung, Verkäufe von Darlehensforderungen an amerikanische Investoren, Prüfung von Kreditverträgen inkl. Sicherungsabreden.
 

 § Kapitalanlagenrecht

Bearbeitet werden sämtliche juristische Fragestellungen, die mit einer Kapitalanlage verbunden sind bzw. die sich aus der Vertragsbeziehung zur Anlagegesellschaft, zur den Initiatoren, den Prospektverantwortlichen, den Vertrieben und u.U. auch der finanzierenden Bank ergeben.
Besonders aktuell: Haftungsfragen bei der Rückabwicklung, Beratung im Vorfeld einer Kapitalanlageentscheidung inklusive Einholung von Informationen über die Gesellschaft und Plausibilitätsprüfung der Werbeversprechungen, Vertragsgestaltung.
 

 § Privates Baurecht

Bearbeitet werden sämtliche juristische Fragestellungen des privaten Baurechts.
Besonders aktuell: Werklohn- und Mängelprozesse, juristische Baubegleitung, Überprüfung von Vertragswerken, Anspruchssicherung.
  

§ Schuldnerberatung und Beratung bzgl Privatinsolvenz

Vorsussetzung für eine qualifizierte Beratung ist, dass Sie uns die für die Beurteilung Ihrer wirtschaftlichen Situation notwendigen Informationen und Unterlagen, die von uns angefordert werden vollständig zur Verfügung stellen. Wir haben zu diesem Zweck Excel - Tabellen vorbereitet, die Sie bitte ausfüllen wollen. Für die Sichtung Ihrer Unterlagen und den Vorschlag über die weitere Vorgehensweise berechnen wir eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 119,00 Euro, bei besonders hohem Aufwand max. 226,00 Euro.   Die Vereinbarung höhererer Gebühren bleibt einer separaten Honorarvereinbarung vorbehalten. An dieser Stelle ist zu bemerken, dass eine kostenfreie Schuldnerberatung iweder aufwands- noch sachgerecht ist und ach der hier vertretenen Ansicht nicht qualifiziert sein kann.
 

§ Angrenzende Rechtsgebiete

Die Kanzlei Antropius ist für ihre Mandanten aber auch noch in anderen Rechtsgebieten tätig, so z.B. im Vertragsrecht, im Erbrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht. Gerne übernehmen wir auch den Forderungseinzug oder das Forderungsmanagement für Sie. Sprechen Sie mit uns!
 
 
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